Prüfung und Evaluierung von Artenschutz-Maßnahmen für den Rotmilan (Milvus milvus) in Sachsen-Anhalt

Laufzeit: 01.10.2021 – 30.09.2022

Fördervolumen: 72.086,06 €

Fördermittel: Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Naturschutz-Richtlinien)


Hintergrund

Durch verschiedenste Bauprojekte kommt es zu Beeinträchtigungen der Flora und Fauna. Auf Basis von Natur- und Artenschutz-Gesetzen sind diese durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden oder wenn eine Vermeidung nicht möglich ist, durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Die Anzahl und Möglichkeiten solcher Ausgleiche sind vielseitig und sollten den jeweiligen Eingriffen, potentiellen Beeinträchtigungen, den lokalen Gegebenheiten und der beeinträchtigten Art individuell angepasst werden.

Mit dem „Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt“ (MULE 2018), welcher in Bezug auf Vögel und Fledermäuse u.a. Maßnahmen zur Vermeidung vorstellt, wurde ein Werk geschaffen, welches verbindlich bei Windenergieprojekten zu beachten ist. In Bezug auf den Rotmilan kommt es in Sachsen-Anhalt besonders bei Windenergievorhaben regelmäßig zu Konflikten. Aber auch andere Vorhaben z.B. Straßenbau und Deichbau können Beeinträchtigungen des Rotmilans hervorrufen, welche Artenschutz-Maßnahmen erforderlich machen. Mit dem anhaltenden Zuwachs an Windenergieanlagen und weiteren Bauvorhaben wird es zu einer zunehmenden Inanspruchnahme von bisher unbebauten und unverbauten Lebensräumen kommen, ebenso werden bereits beeinträchtigte Lebensräume weiter zerschnitten. Mit der wachsenden Verbauung von Lebensräumen wird eine stetige Zunahme an Konflikten einhergehen. Dieses ist auch im Zusammenhang mit Repowering-Vorhaben von Windenergieanlagen zu erwarten.

In Sachsen-Anhalt existiert gegenwärtig keine landesweite Übersicht über umgesetzte Vermeidung- und Kompensationsmaßnahmen für den Rotmilan. Ebenso existiert scheinbar keine landesweit einheitliche Vorgehensweise im Umgang mit Konflikten bei Bauvorhaben in Bezug auf den Rotmilan. Gleiches gilt bei der Festlegung und Genehmigung von Maßnahmen. Die Entscheidungen über die Art und den Umfang von Maßnahmen liegen allein in der Verantwortung der zuständigen Behörde bzw. der zuständigen bearbeitenden Person. Daher werden zwischen den Landkreisen häufig unterschiedliche Anforderungen an die Maßnahmen und deren Umfänge bei der Umsetzung gestellt.

Maßnahmen die zu einer Vermeidung oder Minimierung von Beeinträchtigungen und/oder als Ausgleich in Frage kommen, können sehr vielseitig in ihrer Art und ihrem Umfang sein. Dieses resultiert aus der Lebensweise der Milane, den individuellen Ansprüchen an die jeweilige Maßnahme (Kollisionsvermeidung, Verlust von Nahrungshabitaten, usw.) sowie den lokalen Voraussetzungen.


Ziel

Ziel des Projektes „Prüfung und Evaluierung von Artenschutz-Maßnahmen für den Rotmilan (Milvus milvus) in Sachsen-Anhalt“ ist es, die Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Rotmilan, welche im Zusammenhang mit Bauvorhaben in Sachsen-Anhalt umgesetzt wurden, zusammenzutragen. Ferner sollen, auf Basis der vorhandenen und ggf. noch zu erfassenden Daten, die bekannten Konzepte für den Rotmilanschutz bei Planvorhaben evaluiert und ggf. neue Konzepte entwickelt werden. Damit auch weiterhin der Schutz und Erhalt des Rotmilans in Sachsen-Anhalt gewährleistet und noch besser und effektiver gestaltet werden kann.


Kontakt:

Wissenschaftlicher Mitarbeiter         
Eike Steinborn           
Am Kloster 1  
38820 Halberstadt
Tel.: +49 (0) 3941 58337437
mail: steinborn@rotmilanzentrum.de

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